Freitag, 3. Oktober 2003
Eltern dürfen ihre Tochter "Emelie-Extra" nennen
14.09. - "Emelie-Extra" beschäftigte den Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG). Der entschieden (Az.: 2 W 110/03), das die Eltern ihr Kind so nennen dürfen. Das Erziehungsrecht enthalte auch das elterliche Recht der "Namenserfindung", geht aus der OLG-Entscheidung hervor. Die Grenze sei nur dann erreicht, wenn das Kind mit dem Namen herabgewürdigt werde. Der gleiche Senat hatte 1998 auch den weiteren Vornamen "Prestige" für einen Jungen zugelassen. ...

von www.vornamen.com

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